Da wollen wir hin
Ziel ist die Aufstellung eines Kölner Programms (Arbeitstitel) als Ersatz für das Förderprogramm KfW 432. (Dieses wurde vom Bund im Februar 2024 als Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Unvereinbarkeit des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 mit dem Grundgesetz und der damit verbundenen erheblichen Reduktion des „Klima- und Transformationsfonds“ kurzfristig eingestellt. Eine Wiederaufnahme des seit vielen Jahren äußerst erfolgreichen Programms steht aktuell nicht in Aussicht.)
Bereits das erste Pilot-Projekt-Quartier in Köln (50733 Köln Weidenpesch, Rennbahnstraße), aber auch die Erfahrungen in anderen Kommunen, zeigen auf wie sinnvoll und hilfreich das Format des Förderprogramms war. Seit 2011 wurde das Programm bis zur letzten Evaluierungsstudie im August 2023 stetig optimiert und war das einzige Förderformat, das Anschub leistete für sowohl die energetische Sanierung von Gebäuden als auch die Umstellung auf erneuerbare Energien in Quartieren. Auf diese Weise förderte es das gemeinsame Energiemanagement der Quartiersbewohner und leistete entscheidenden Anreiz für private Investitionen. Grund der Einstellung des Programms im Februar 2024 war das Haushaltsloch der Bundesregierung.
Gemäß Klimaschutzgutachten Köln klimaneutral 2035 müssen allein durch die klimafreundliche Bestandssanierung in privaten Haushalten 550.000 CO2 t/a eingespart werden. Um dieses Ziel zu erreichen muss die Sanierungsrate der Gebäude von derzeit 0,7% auf 4% angehoben werden.
Die Verwaltung hält an der geplanten Strategie zur Dekarbonisierung der Bestandsimmobilien in Zusammenarbeit mit der Kölner Wohnungswirtschaft und an dem Format des Förderprogramms KfW 432 fest und prüft hierzu die Aufstellung eines „Kölner Programms“. Dabei werden die Ergebnisse aus den ersten beiden Pilotprojekten genutzt und gleichzeitig mit den Erkenntnissen der Kommunalen Wärmeplanung verschränkt. Zudem sollen Best-Practice-Vorgehensweisen und Beispiele aus anderen Kommunen gesammelt und in das Programm implementiert werden. Sinvolle Ergänzungen sollen zudem über zu entwicklende Formate zur Vermittlung von Suffizienzmaßnahmen erfolgen.